wibutler-alliance

Endnutzerlizenzvereinbarung (EULA) zur Nutzung der wibutler-App

Zuletzt geändert am 03.08.18

Hi! Willkommen zur Endnutzerlizenzvereinbarung zwischen dir und uns. Die folgenden Informationen sind wichtig, denn sie regeln deine und unsere Rechte. Lies sie daher bitte sorgfältig durch:

Diese Endnutzerlizenzvereinbarung (im Weiteren EULA) wird geschlossen zwischen dir (im Weiteren Lizenznehmer) und der Connectivity Solutions GmbH, Weselerstr. 539, 48163 Münster (im Weiteren Lizenzgeber oder wibutler).

Diese Software (im Weiteren wibutler-App) ist geistiges Eigentum von wibutler. wibutler ist Inhaber aller Patent-, Urheber- und anderer geistiger Schutzrechte an dieser Software. Alle diese Rechte verbleiben ausschließlich bei wibutler.

1. Über den Datenschutz

a. Durch Annahme dieser EULA erteilt wibutler dem Lizenznehmer eine unentgeltliche, nicht übertragbare, zeitlich unbeschränkte, jederzeit widerrufbare, einfache Lizenz zur Nutzung der wibutler-App auf einem dir gehörenden mobilen Endprodukt (Smartphone/Tablet) basierend auf kompatiblen Betriebssystemen (iOS, Android, etc.), das dem Lizenznehmer gehört oder jedenfalls in seinem Besitz steht.

b. Alle Marken von wibutler, sowie unsere Handelsnamen, Domainnamen, Logos und anderes geistiges Eigentum wibutlers stehen im alleinigen Eigentum von wibutler. Das Nutzungsrecht gibt dem Lizenznehmer keinerlei Recht diese gewerblich oder privat zu nutzen.

2. Pflichten des Lizenznehmers

Der Lizenznehmer verpflichtet sich die wibutler-App nicht zu vertreiben oder öffentlich zugänglich zu machen. Er verpflichtet sich weiter die wibutler-App nicht zu vermieten, verkaufen, verleihen, übertragen, weitervertreiben oder unterlizenzieren. Darüber hinaus verpflichtet sich der Lizenznehmer die wibutler-App im Falle einer Veräußerung oder eines anderweitigen Übereignungsaktes vor der Übergabe seines Geräts von diesem zu entfernen.


Er verpflichtet sich ferner die wibutler-App nicht zu kopieren, zu dekompilieren, nach zu programmieren, zu bearbeiten, den Quellcode auszulesen oder abgeleitete Werke aus der wibutler-App zu erstellen, es sei denn dies ist ihm im Rahmen des § 69 e UrhG gestattet.

Diese Pflichten finden auch auf alle Updates und Upgrades, die vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellt werden und die die ursprüngliche lizenzierte Anwendung ersetzen oder ergänzen, Anwendung, es sei denn, ein solches Upgrade unterliegt einer separaten Lizenz. In diesem Fall unterliegt das Upgrade den Bestimmungen der separaten Lizenz.

3. Pflichten des Lizenzgebers

wibutler verpflichtet sich für die Dauer dieser Vereinbarung Server bereitzuhalten und dem Lizenznehmer bei Bedarf zu diesem Zugang zu gewähren (wibutler-Cloud). Auf diesem ist es dem Lizenznehmer möglich nach seinem Einverständnis erfasste Daten über den Energieverbrauch seiner über die wibutler-App und die wibutler Zentrale gesteuerten Feldgeräte anzeigen zu lassen.

4. Nutzung der wibutler-Cloud

Über die zur Verfügung bereitgestellten Server der wibutler-Cloud bietet der Lizenzgeber dem Lizenznehmer weitere Dienstleistungen an. Diese sind auch über die wibutler-App zugänglich. Für die Nutzung der wibutler-Cloud, sowie etwaig angebotene Dienstleistungen gelten die Nutzungsrichtlinien der wibutler-Cloud und die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lizenzgebers.

5. Dienstleistungen Dritter

Im Rahmen der Nutzung der wibutler-App und der wibutler Zentrale kann der Lizenznehmer nach Wunsch Rückgriff auf kompatible Dienstleistungen oder Software Dritter (Anwendungen Dritter) nehmen. In diesem Fall gelten zusätzlich die Nutzungsrichtlinien und allgemeinen Geschäftsbedingungen des Dritten. wibutler ist nicht haftbar für das Verhalten, die Eigenschaften oder die Inhalte dieser Anwendungen Dritter, die auf einer freiwilligen Inanspruchnahme durch den Lizenznehmer beruhen.

6. Kündigung / Widerruf

Die Lizenz besteht bis zur Kündigung oder eines Widerrufs seitens des Lizenznehmers oder durch den Lizenzgeber. Nach Kündigung oder Widerruf der Lizenz musst du jede Nutzung der lizenzierten Anwendung einstellen und alle Kopien, ob vollständige oder teilweise Kopien, der lizenzierten Anwendung zerstören. Eine Kündigung ist seitens des Lizenzgebers bei Vorliegen eines wichtigen Grundes jederzeit gestattet. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in einer Verletzung einer sich aus dieser EULA ergebenden Pflicht. Eine ordentliche Kündigung dieser Vereinbarung seitens des Lizenzgebers ist für die Dauer von zwei Jahren nach Abschluss dieser Vereinbarung ausgeschlossen.

Eine Kündigung seitens des Lizenznehmers ist jederzeit möglich. Eine solche liegt insbesondere in der dauerhaften Löschung der App von deinem mobilen Endgerät.

7. Dienste

Die wibutler-App ermöglicht Zugang zu Diensten und Internetseiten des Lizenzgebers und/oder eines Dritten (zusammengefasst und einzeln bezeichnet als "Externe Dienste"). Die Nutzung von Externen Diensten erfordert einen Internetzugang; die Nutzung bestimmter Externer Dienste erfordert dein Einverständnis mit zusätzlichen Nutzungsbedingungen. Bitte beachte diese Nutzungsbedingungen im Rahmen der weiteren Angebote des Lizenzgebers, wie der wibutler-Cloud oder der wibutler Zentrale.

8. In-App-Käufe

Im Rahmen der Nutzung der wibutler-App bieten wir dir unter Umständen den Zukauf neuer erweiternder Funktionen für deine wibutler Zentrale an. Der konkrete Umfang deiner Einstellungs-, Analyse- und Anlernmöglichkeiten ab Werk ist abhängig von deinem erworbenen wibutler-Modell. Dabei wird die Zahl der Geräte, die ohne zusätzliche Kosten angelernt werden können, drei nicht unterschreiten. Dies ist der Fall, wenn du die Software im Rahmen der wibutler-starter Variante nutzt (Freemium-Modell). Jedes weitere kompatible und für diese Modellvariante freigegebene Gerät, das du anlernen willst, ist in der Folge durch einen In-App-Kauf freizuschalten. Ebenso verhält es sich für jeden weiteren Funkstandard (EnOcean, Z-Wave, ZigBee, Bluetooth Smart, etc.). Hier ist in dem Freemium-Modell (wibutler-starter) ab Werk ein Standard freigeschaltet. Für die regulären wibutler Zentralen in der pro-Variante gelten diese Einschränkungen nicht. Für die wibutler-light-Produktvariante erfordert lediglich die Freischaltung eines weiteren Funkstandards (ein Standard ab Werk freigeschaltet) einen In-App-Kauf. Ein mit etwaigen Zusatzkosten verbundenes Freischalten weiterer für diese Modellvariante (wibutler-light) kompatibler und freigegebener Geräte ist nicht nötig.

9. Haftungsbeschränkungen

a. wibutler haftet nicht für Schäden, die durch Nutzung der wibutler-App an deinem mobilen Endgerät, an deiner wibutler Zentrale oder an im Zusammenspiel mit der wibutler Zentrale gesteuerten anderen Sachen verursacht werden.

b. Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet wibutler nur für den Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst möglich machen, deren Verletzung die Erreichung der mit dem Vertrag verfolgten Ziele gefährdet und auf deren Erfüllung du zu Recht Vertrauen kannst.

c. Dies gilt nicht soweit diese Schäden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten wibutler beruhen.

d. wibutler haftet nicht für Schäden, die auf dem zeitweiligen oder dauerhaften Ausfall eines oder mehrerer zur Nutzung bereitgestellter Server oder deren Nichterreichbarkeit durch den Lizenznehmer entstehen, es sei denn der Ausfall oder die Nichterreichbarkeit beruhen auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten wibutlers. Dies gilt insbesondere für den Verlust von Daten.

e. Diese Beschränkungen gelten nicht, soweit durch die Nutzung der wibutler-App eine Person an Leib oder Leben verletzt oder in seiner Gesundheit oder körperlicher Unversehrtheit beeinträchtigt wird.

f. Unberührt bleibt ferner die Haftung für Ansprüche, die sich aus dem Produkthaftungsgesetz ergeben.


g. Gleiches gilt für Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen von wibutler.

10. Sonstiges

a. Dieses EULA unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.


b. Die Wirksamkeit dieses EULA endet durch Kündigung oder durch Abschluss eines neuen EULA. Sie gilt auch für alle Updates und Upgrades, die vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellt werden und die die ursprüngliche lizenzierte Anwendung ersetzen oder ergänzen, es sei denn, ein solches Upgrade unterliegt einer separaten Lizenz.


c. Bei Änderungen an diesem EULA, die über bloße Änderungen aus rechtlichen oder administrativen Gründen oder die Korrektur einer falschen Angabe hinausgeht, werden wir dich sieben Tage vor Inkrafttreten des geänderten Vertrags auf geeignete Art und Weise über die Änderungen informieren (z. B. durch Veröffentlichung des Textes auf der wibutler Website oder durch eine E-Mail) und dir die Möglichkeit geben zu den Änderungen Stellung zu nehmen.

d. Durch die fortgesetzte Nutzung der wibutler-App erklärst du dein Einverständnis zu dem geänderten EULA.


e. Nebenabreden bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für das Abbedingen dieses Schriftformerfordernisses.

f. Bei Rechtsstreitigkeiten aus dieser EULA ist der Sitz des Lizenzgebers Gerichtsstand, sofern

  1. Der Lizenznehmer Kaufmann ist oder
  2. Der Lizenznehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hat oder
  3. Der Lizenznehmer juristische Person des öffentlichen Rechts ist

Der Lizenzgeber ist berechtigt, auch an jedem anderen gesetzlich vorgeschriebenen Gerichtsstand zu klagen.

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